Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Chalk GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Chalk GmbH, Gartenstr. 14, 65812 Bad Soden am Taunus, Deutschland (kurz „Chalk") und deren Kunden.

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen für alle Verträge

1. Geltungsbereich, Vertragssprache, Formerfordernisse

1.1. Alle Leistungen werden von Chalk ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (jeweils „Kunde") erbracht. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden keine Leistungen erbracht.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Chalk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Chalk in Kenntnis ergänzender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos leistet. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, selbst wenn deren Geltung nicht ausdrücklich erneut vereinbart wird.

1.3. Vertragssprache ist Deutsch. Stellt Chalk diese AGB oder den Vertrag auch in anderen Sprachen zur Verfügung, ist im Streitfall ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich.

1.4. Soweit in diesen AGB oder im Vertrag „Textform" oder „in Textform" verlangt wird, ist die Textform im Sinne von § 126b BGB ausreichend; dies umfasst insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per Webformular oder über den Chalk Account. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Wird in diesen AGB oder im Vertrag ausdrücklich „Schriftform" oder „schriftlich" mit Bezug auf § 126 BGB gefordert, bedarf die Erklärung der eigenhändigen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz.

2. Begriffsbestimmungen

In diesen AGB und in den auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträgen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

2.1. Abrechnungszeitraum: Der im Vertrag festgelegte Zeitraum, für den die Vergütung berechnet wird. Sofern im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, beträgt der Abrechnungszeitraum einen Kalendermonat.

2.2. Aktive Mitgliedschaft: Mitgliedschaft eines Hallennutzers beim Kunden, die im Abrechnungszeitraum gültig und nicht gekündigt ist. Maßgeblich ist der Status der Mitgliedschaft am Stichtag des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist.

2.3. AVV: Der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zwischen Chalk und dem Kunden. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags.

2.4. Basisvergütung: Die im Vertrag festgelegte, vom Berechnungsfaktor unabhängige Grundvergütung je Standort.

2.5. Berechnungsfaktor: Die vertraglich festgelegte Mengen- oder Bezugsgröße für die Berechnung der verbrauchsabhängigen Vergütung eines Moduls, insbesondere die Anzahl der Aktiven Mitgliedschaften, die Anzahl der Mitarbeiter des Kunden, die Anzahl der Transaktionen oder vergleichbare im Vertrag festgelegte Größen, jeweils bezogen auf den Abrechnungszeitraum.

2.6. Beta-Funktionen: Funktionen der Chalk-Plattform, die von Chalk ausdrücklich als „Beta", „Preview", „Test" oder mit vergleichbarer Kennzeichnung bereitgestellt werden. Für Beta-Funktionen gelten die besonderen Regelungen dieser AGB.

2.7. Chalk Account: Das vom Kunden bei Chalk eingerichtete Kundenkonto, über das der Kunde die Chalk-Plattform nutzt, seine Vertrags- und Stammdaten verwaltet und Mitteilungen von Chalk empfängt.

2.8. Chalk-Plattform: Die von Chalk als Software-as-a-Service bereitgestellte, internetbasierte Software-Plattform zur Verwaltung von Boulder-, Kletter- und vergleichbaren Sportanlagen einschließlich der zugehörigen Module, Schnittstellen und Dokumentation in der jeweils aktuellen Version.

2.9. Datensicherung: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Wiederherstellbarkeit von Daten, einschließlich der regelmäßigen Erstellung und Erprobung von Sicherungskopien.

2.10. Halle: Eine vom Kunden an einer Anschrift betriebene Einrichtung (insbesondere Boulder-, Kletter- oder vergleichbare Sportstätte). Eine Halle entspricht einem mandantenfähig getrennten Bereich („Tenant", auch „Organisation") innerhalb der Chalk-Plattform. In diesen AGB und in den auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträgen werden die Begriffe „Halle" und „Standort" synonym verwendet.

2.11. Hallennutzer: Natürliche Personen, die als Mitglieder, Kursteilnehmer, Tagesgäste, Mitarbeiter oder in vergleichbarer Funktion mit dem Kunden in einer Rechtsbeziehung stehen und deren Daten vom Kunden in der Chalk-Plattform verarbeitet werden. Hallennutzer sind keine Vertragspartner von Chalk.

2.12. Höhere Gewalt: Ein für Chalk unvorhersehbares, unvermeidbares und außerhalb des Einflussbereichs von Chalk liegendes Ereignis, insbesondere Naturereignisse, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der öffentlichen Telekommunikations- oder Stromversorgung, Cyberangriffe trotz marktüblicher Schutzmaßnahmen sowie Leistungsausfälle wesentlicher Vorlieferanten, soweit diese ihrerseits durch Höhere Gewalt verursacht sind.

2.13. Kunde: Vertragspartner von Chalk; ein Unternehmen, das eine oder mehrere Hallen betreibt (vgl. Ziffer 1.1).

2.14. Mangel: Eine Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit einer Leistung von Chalk von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert.

2.15. Mängelklassen: Die Einteilung von Mängeln nach ihrer Auswirkung auf die Nutzbarkeit der Chalk-Plattform:

  • (a)Kritischer Mangel (betriebsverhindernd): Die bestimmungsgemäße Nutzung wesentlicher Funktionen der Chalk-Plattform ist unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt.
  • (b)Erheblicher Mangel (betriebsbehindernd): Die bestimmungsgemäße Nutzung wesentlicher Funktionen der Chalk-Plattform ist nicht unerheblich eingeschränkt.
  • (c)Leichter Mangel: Die bestimmungsgemäße Nutzung der Chalk-Plattform ist nur in geringfügigem Umfang eingeschränkt.

2.16. Modul: Ein funktional abgrenzbarer Bestandteil der Chalk-Plattform, der vom Kunden separat gebucht werden kann. Module sind insbesondere:

  • (a)CMS — Verwaltung von Inhalten und Seiten, einschließlich Landing Pages;
  • (b)Cup — Organisation und Durchführung von Wettkämpfen;
  • (c)Core POS — Kassen- und Vor-Ort-Geschäft, einschließlich Kundenverwaltung, Benutzerverwaltung, Buchung wiederkehrender Mitgliedschaften, Anbindung an Zahlungsanbieter sowie Wissensdatenbank, Chat, Produkt- und Analyse-Funktionen;
  • (d)Core Online — Buchungsflows über Online-Kanäle, einschließlich der unter Buchstabe (c) genannten zugehörigen Funktionen, mit Ausnahme von Wissensdatenbank und Chat;
  • (e)Shift — Dienst- und Schichtplanung, einschließlich Checklisten, Wissensdatenbanken, Chat, Benutzerverwaltung und Analyse-Funktionen;
  • (f)Kindertraining — Trainings- und Schulungsfunktionen, einschließlich Checklisten, Wissensdatenbanken, Chat, Benutzerverwaltung und Analyse-Funktionen;
  • (g)Access — Self-Service- und 24/7-Zugangsverwaltung durch Anbindung der Chalk-Plattform an vom Kunden bereitgestellte, mit Chalk kompatible Zugangshardware (insbesondere Drehkreuze, Schlüsselkarten-Leser, Türschließsysteme). Auswahl, Beschaffung, Installation und Wartung der Hardware sowie die Gewährleistung, dass die eingesetzte Hardware den jeweils aktuellen, mit Chalk kompatiblen Stand aufweist, obliegen ausschließlich dem Kunden;
  • (h)AI Assistent — KI-gestützte Assistenzfunktionen im Verwaltungsbereich der Chalk-Plattform;
  • (i)AI Call — KI-gestützte Sprach- und Telefoniefunktionen auf Basis von Drittanbietern;
  • (j)AI Bot — öffentlich einsetzbarer KI-Chatbot, der auf eine vom Kunden hinterlegte Wissensdatenbank zugreift;
  • (k)Pay — Abwicklung von Zahlungen über einen mit Chalk verbundenen Zahlungsanbieter, jeweils zu gesonderten Konditionen, in Form eines Split-Payment-Modells oder als Eigengeschäft (Merchant of Record) durch Chalk;
  • (l)Advanced Analytics — erweiterte Analyse- und Reporting-Funktionen;
  • (m)Integration — Schnittstellen zu Drittsystemen, einschließlich der Anbindung eines vom Kunden ausgewählten, mit dem Kunden vertraglich verbundenen Zahlungsanbieters, die individuell vereinbart und gesondert vergütet werden.

Welche Module dem Kunden konkret bereitgestellt werden, ergibt sich aus dem Vertrag. Die Buchung eines Moduls schließt nicht die automatische Bereitstellung anderer Module ein, soweit der Vertrag nichts Abweichendes bestimmt. Funktionalität und Umfang der Module ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.

2.17. Reaktionszeit: Der Zeitraum innerhalb der Servicezeit, innerhalb dessen Chalk nach Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelmeldung mit der Bearbeitung beginnt. Die Reaktionszeit umfasst nicht die Behebung des Mangels.

2.18. Service Credits: Die in Ziff. 8 geregelte Gutschrift auf die Basisvergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit.

2.19. Servicezeit: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (Zeitzone Mitteleuropäische Zeit, MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Niederlassungsort von Chalk.

2.20. Standort: Synonym zu Halle (vgl. Ziffer 2.10). Module werden je Standort (Halle) gebucht und vergütet, soweit im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist.

2.21. Sub-Auftragsverarbeiter: Von Chalk zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzte Dritte, die personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag von Chalk verarbeiten. Eine aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter ist Bestandteil des AVV.

2.22. Transaktion: Ein im Rahmen der Chalk-Plattform durchgeführter, einzelner Buchungs-, Verkaufs- oder Zahlungsvorgang. Welche Vorgänge im Einzelnen als Transaktion zählen, ergibt sich aus dem Vertrag.

2.23. Verbrauchsabhängige Vergütung: Die auf Grundlage des Berechnungsfaktors berechnete Vergütung, die in Ergänzung zur Basisvergütung geschuldet sein kann.

2.24. Verfügbarkeit: Das Verhältnis der tatsächlichen Nutzbarkeit der Chalk-Plattform zur Gesamtdauer eines Kalendermonats, ausgedrückt in Prozent, ermittelt nach den in Ziff. 8 geregelten Grundsätzen.

2.25. Vertrag: Die Gesamtheit aus dem zwischen Chalk und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag (insbesondere angenommenes Angebot oder Online-Bestellung), diesen AGB, dem AVV sowie der für die gebuchten Leistungen jeweils geltenden Leistungsbeschreibung.

2.26. Vertragsjahr: Der Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, beginnend mit dem im Vertrag genannten Bereitstellungsdatum der Chalk-Plattform, sowie jeder folgende Zeitraum von zwölf Monaten.

2.27. Wartungsfenster: Der von Chalk für die Durchführung geplanter Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten vorgesehene Zeitraum von 07:00 bis 09:00 Uhr (MEZ/MESZ). Wartungsarbeiten in diesem Zeitfenster werden mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt.

3. Vertragsschluss und Chalk Account

3.1. Verträge zwischen Chalk und dem Kunden kommen wahlweise zustande durch:

  • (a)Annahme eines von Chalk in Textform unterbreiteten Angebots durch den Kunden; oder
  • (b)Bestellung des Kunden über die von Chalk bereitgestellten Online-Bestellfunktionen (Self-Service) unter ausdrücklicher Akzeptanz dieser AGB im Rahmen des Bestellvorgangs.

Maßgeblich für das Zustandekommen ist der Zugang der entsprechenden Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner.

3.2. Die Nutzung der Chalk-Plattform setzt einen Chalk Account voraus. Die Einrichtung des Chalk Accounts erfolgt durch den Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses oder im Anschluss daran. Mit der Einrichtung des Chalk Accounts erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

3.3. Der Kunde versichert mit der Registrierung, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich im Chalk Account zu aktualisieren. Eine Registrierung im Namen Dritter ist nur mit nachgewiesener Berechtigung des Kunden zulässig.

3.4. Chalk ist berechtigt, einen Chalk Account vorläufig oder dauerhaft zu sperren, sofern (a) die vom Kunden gemachten Angaben unvollständig oder unrichtig sind, (b) der sachlich begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Chalk Accounts besteht, oder (c) der Kunde in schwerwiegender oder wiederholter Weise gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt. Vor einer dauerhaften Sperrung wird Chalk dem Kunden, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe einräumen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald die zugrunde liegende Beanstandung ausgeräumt ist.

3.5. Der Zugang zum Chalk Account erfolgt über die von Chalk jeweils bereitgestellten Authentifizierungsmechanismen. Dies kann insbesondere ein vom Kunden vergebenes Passwort, ein an eine vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellter Einmal-Anmeldelink oder ein vergleichbarer Mechanismus sein. Soweit ein Passwort verwendet wird, ist dieses entsprechend den jeweils in der Chalk-Plattform geltenden Mindestanforderungen zu wählen.

3.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und einen tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch unverzüglich an Chalk zu melden. Soweit der Zugang über einen an eine E-Mail-Adresse zugestellten Anmeldelink erfolgt, gilt diese Pflicht entsprechend für das vom Kunden hierfür hinterlegte E-Mail-Konto.

3.5.2. Chalk ist berechtigt, den Zugang bis zur Beseitigung der Missbrauchsgefahr zu sperren. Der Kunde haftet für sämtliche Folgen einer missbräuchlichen Nutzung des Chalk Accounts, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

3.6. Chalk ist berechtigt, vertragsbezogene Erklärungen einschließlich Rechnungen und Gutschriften dem Kunden über dessen Chalk Account zuzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens an jedem zweiten Arbeitstag zu prüfen, ob in seinem Chalk Account neue Mitteilungen von Chalk eingestellt wurden. Mitteilungen im Chalk Account gelten am Tag, der auf den Tag der Einstellung folgt, als zugegangen. Der Kunde kann im Chalk Account eine ergänzende Benachrichtigung über neue Mitteilungen per E-Mail einrichten.

4. Leistungen, Vertragsbestandteile

4.1. Die von Chalk gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag. Maßgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ist die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung. Chalk erbringt die Leistungen mit der bei Softwareentwicklung und SaaS-Bereitstellung üblichen Sorgfalt.

4.2. Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen, die bei etwaigen Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge gelten:

  • (a)der zwischen den Parteien geschlossene Einzelvertrag (insbesondere angenommenes Angebot oder Online-Bestellung) einschließlich der dort getroffenen individuellen Vereinbarungen;
  • (b)die für die gebuchten Leistungen jeweils geltende Leistungsbeschreibung;
  • (c)die besonderen Bestimmungen dieser AGB für die jeweilige Leistung (Teile 2 bis 6);
  • (d)die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB für alle Verträge (Teil 1);
  • (e)der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Abweichend von dieser Reihenfolge hat der AVV in allen Fragen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden betreffen, Vorrang vor den übrigen Vertragsbestandteilen.

4.3. Chalk ist berechtigt, sämtliche Leistungen selbst oder durch Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Verantwortung von Chalk gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen bleibt hiervon unberührt. Die Einschaltung von Sub-Auftragsverarbeitern im Sinne des AVV richtet sich ausschließlich nach den dort getroffenen Regelungen.

4.4. Chalk ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

4.5. Chalk ist berechtigt, die Leistungen zu ändern, wenn (a) die Änderung gesetzlich oder behördlich erforderlich ist, (b) die Änderung der Anpassung der Leistungen an den fortschreitenden Stand der Technik dient, (c) die Änderung der Behebung eines Mangels dient, oder (d) die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist, weil sie weder die wesentlichen Vertragspflichten betrifft noch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zum Nachteil des Kunden erheblich verschiebt. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Ziff. 16 (Änderungen dieser AGB) bleibt hiervon unberührt.

5. Vergütung und Zahlung

5.1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag und wird je gebuchtem Modul und Standort berechnet. Die Vergütung eines Moduls kann sich zusammensetzen aus einer oder mehreren der folgenden Komponenten:

  • (a)einer Basisvergütung als modulbezogene Grundvergütung, unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang;
  • (b)einer verbrauchsabhängigen Vergütung auf Grundlage des für das Modul vereinbarten Berechnungsfaktors (insbesondere Anzahl Aktiver Mitgliedschaften oder Anzahl der Mitarbeiter des Kunden); und/oder
  • (c)einer transaktionsbezogenen Vergütung, die je Transaktion als Festbetrag oder als prozentualer Anteil vom Transaktionswert berechnet wird; soweit im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, bezieht sich der prozentuale Anteil auf den Bruttobetrag der jeweiligen Transaktion.

Die für das jeweilige Modul anwendbaren Vergütungskomponenten und Beträge ergeben sich aus dem Vertrag. Die Gesamtvergütung des Kunden je Abrechnungszeitraum ist die Summe der Vergütungen aller von ihm gebuchten Module über alle Standorte.

5.2. Sofern im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt:

  • (a)Die Basisvergütung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt;
  • (b)Die verbrauchsabhängige Vergütung wird monatlich nachlaufend auf Grundlage des im jeweiligen Abrechnungszeitraum gemessenen Berechnungsfaktors in Rechnung gestellt;
  • (c)Die transaktionsbezogene Vergütung wird monatlich nachlaufend auf Grundlage der im jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich durchgeführten Transaktionen in Rechnung gestellt.

5.3. Die Einhaltung des im Vertrag vereinbarten Berechnungsfaktors wird einmal pro Vertragsjahr überprüft. Eine Überschreitung des vereinbarten Berechnungsfaktors um bis zu 10 % im jeweiligen Vertragsjahr ist toleriert und führt nicht zu einer Anpassung der Vergütung. Wird der Berechnungsfaktor um mehr als 10 % überschritten, ist Chalk berechtigt, die Vergütung ab dem nächsten Vertragsjahr entsprechend dem tatsächlich erreichten Berechnungsfaktor anzupassen. Eine rückwirkende Nachforderung für den zurückliegenden Zeitraum erfolgt nicht. Diese Regelung gilt nicht für die transaktionsbezogene Vergütung, die sich nach der tatsächlichen Anzahl der im Abrechnungszeitraum durchgeführten Transaktionen richtet.

5.4. Alle Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Skonto wird nicht gewährt.

5.5. Rechnungen werden in der Regel elektronisch, insbesondere als PDF-Dokument per E-Mail oder über den Chalk Account, gestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung mit Vertragsschluss zu.

5.6. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Verzug, fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als geleistet, wenn der Betrag vorbehaltlos auf einem von Chalk bezeichneten Konto gutgeschrieben ist.

5.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Chalk nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Chalk anerkannt oder unstreitig sind. Dies gilt nicht für Mängelansprüche des Kunden aus demselben Vertrag. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

5.8. Bei einer Erbringung von Leistungen außerhalb der Räumlichkeiten von Chalk (insbesondere Vor-Ort-Beratung, Vor-Ort-Schulung, Vor-Ort-Support) erstattet der Kunde die anfallenden Reisezeiten, Reisekosten und sonstigen Aufwendungen nach den steuerlich zulässigen Pauschalsätzen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Reisezeiten gelten zur Hälfte als Arbeitszeit und werden entsprechend abgerechnet.

5.9. Chalk ist berechtigt, die im Vertrag vereinbarten Vergütungen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, im Übrigen einmal pro Kalenderjahr, um maximal 10 % zu erhöhen. Eine Erhöhung wird dem Kunden mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung dem Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden gelten die bisherigen Vergütungen unverändert weiter. Unterlässt der Kunde die Kündigung innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Erhöhung als angenommen; auf diese Folge wird in der Erhöhungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

5.10. Der Kunde verpflichtet sich, seine tatsächliche Anlagenstruktur in der Chalk-Plattform korrekt abzubilden, insbesondere für jede Anschrift, an der er eine Halle betreibt, eine eigene Halle (Standort) als eigenständigen Tenant einzurichten. Eine Zusammenfassung von Hallen an unterschiedlichen Anschriften in einem einzigen Tenant oder vergleichbare Gestaltungen zur Umgehung der vergütungsrelevanten Standortstruktur sind unzulässig. Chalk ist berechtigt, die korrekte Abbildung anhand verfügbarer Informationen zu überprüfen und vom Kunden eine Anpassung der Tenant-Struktur zu verlangen; soweit die Abbildung zu einer zu niedrigen Vergütung geführt hat, ist Chalk darüber hinaus berechtigt, die Vergütung rückwirkend für den unzutreffend abgebildeten Zeitraum entsprechend einer korrekten Struktur zu berechnen und nachzufordern. Abweichende Vereinbarungen im Einzelvertrag bleiben unberührt.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1. Der Vertrag wird, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertrag genannten Bereitstellungsdatum der Chalk-Plattform. Ist im Vertrag kein Bereitstellungsdatum genannt, beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der tatsächlichen Bereitstellung der Chalk-Plattform für den Kunden.

6.2. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei.

6.3. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung durch Weiternutzung gemäß § 545 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.

6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Chalk insbesondere vor, wenn

  • (a)der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der zwei Monatsbeträgen entspricht, in Verzug ist und der Verzug trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht behoben wird;
  • (b)der Kunde seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
  • (c)der Kunde schwerwiegend oder wiederholt trotz Abmahnung und Setzung einer angemessenen Abhilfefrist gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt; oder
  • (d)ein Fall Höherer Gewalt länger als sechs Wochen anhält.

6.5. Wird die Chalk-Plattform dem Kunden im Rahmen einer unentgeltlichen Testphase im Self-Service bereitgestellt, ist der Kunde während der Testphase berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung bis zum Ablauf der Testphase, geht der Vertrag in einen entgeltlichen Vertrag nach den Maßgaben der Ziffern 6.1 und 6.2 über; die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem auf das Ende der Testphase folgenden Tag.

6.6. Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Chalk-Plattform. Die Bestimmungen zur Datenrückgabe und Datenlöschung ergeben sich aus Teil 2 dieser AGB.

7. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden

7.1. Die in dieser Ziffer 7 sowie in den besonderen Bestimmungen dieser AGB (Teile 2 bis 6) genannten Mitwirkungs- und Beistellungspflichten sind vom Kunden als vertragliche Nebenleistungen kostenfrei zu erbringen. Sie sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen durch Chalk.

7.2. Der Kunde wird Chalk unaufgefordert und rechtzeitig alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und richtig zur Verfügung stellen und diese bei Bedarf aktualisieren. Chalk darf bei der Erbringung der Leistungen von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben ausgehen, soweit für Chalk nicht erkennbar das Gegenteil der Fall ist.

7.3. Soweit für die Erbringung der Leistungen der Zugang von Chalk zu IT-Systemen des Kunden erforderlich ist, stellt der Kunde die hierfür benötigten Zugangsberechtigungen und Rechte rechtzeitig zur Verfügung.

7.4. Der Kunde benennt auf Verlangen von Chalk einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie eine Vertretung. Diese Personen sind berechtigt, für den Kunden verbindliche Entscheidungen im Rahmen des Vertrags zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

7.5. Der Kunde stellt sicher, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von Chalk verfügbar ist, insbesondere während der Erbringung von Service- und Supportleistungen sowie beim Vorliegen einer Störung.

7.6. Dem Kunden obliegt, soweit nicht ausdrücklich von Chalk geschuldet, die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten innerhalb seiner eigenen Sphäre. Die Pflichten von Chalk zur Datensicherung ergeben sich aus dem Vertrag und Teil 2 dieser AGB.

7.7. Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten gemäß Ziffer 3.5. Er wird durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die bestimmungsgemäße, gesetzeskonforme und vertragsgemäße Nutzung der Chalk-Plattform gewährleistet ist.

7.8. Bei Buchung des Moduls Access stellt der Kunde sicher, dass die für die Nutzung des Moduls erforderliche Zugangshardware ausschließlich aus den von Chalk jeweils als kompatibel gekennzeichneten Hardwaremodellen bzw. Hardwareherstellern stammt. Auswahl, Beschaffung, Installation, Wartung, Austausch und Aktualisierung der Hardware obliegen ausschließlich dem Kunden. Der Kunde wird die Hardware in einem mit Chalk technisch kompatiblen Zustand halten, insbesondere erforderliche Aktualisierungen der Hardware-Firmware und der Steuerungssoftware des Herstellers zeitnah einspielen. Chalk übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität von Hardware Dritter.

7.9. Soweit der Kunde über die Chalk-Plattform E-Mails an Hallennutzer oder sonstige Empfänger versendet oder versenden lässt, gelten die Bestimmungen in Teil 4 dieser AGB.

7.10. Der Kunde hat bei der Nutzung der Chalk-Plattform das geltende Recht zu beachten, insbesondere datenschutz-, wettbewerbs-, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen, sowie die Rechte Dritter zu wahren. Er wird die Chalk-Plattform nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder zur Beeinträchtigung der Funktionsweise der Chalk-Plattform oder der Systeme Dritter einsetzen.

7.11. Der Kunde meldet Mängel oder andere Störungen der Chalk-Plattform unverzüglich an Chalk in einer nachvollziehbaren, dokumentierten Form, insbesondere unter Angabe der zur Reproduktion erforderlichen Arbeitsschritte sowie der Erscheinungsweise und Auswirkungen.

7.12. Erbringt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist Chalk für die Dauer der Behinderung von der Erbringung der hiervon betroffenen Leistungen befreit. Mit Chalk vereinbarte Termine oder Fristen verschieben sich um die Dauer der Behinderung. Chalk kann den hieraus entstehenden Mehraufwand zusätzlich vergüten lassen, es sei denn, der Kunde hat die Nichterbringung nicht zu vertreten.

7.13. Der Kunde stellt Chalk von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer 7 durch den Kunden gegen Chalk geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Service Credits

8.1. Chalk stellt die Chalk-Plattform dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Die Verantwortung für die Internet-Anbindung des Kunden sowie die für den Zugriff erforderliche Hardware und Software auf Kundenseite liegt beim Kunden.

8.2. Chalk strebt eine Verfügbarkeit der Chalk-Plattform von 99,0 % im monatlichen Mittel an. Die Verfügbarkeit wird je Kalendermonat ermittelt nach der Formel:

Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtminuten im Kalendermonat − Ausfallminuten) / Gesamtminuten im Kalendermonat) × 100

Als „Ausfallminuten" gelten Zeiträume, in denen die zentralen Funktionen der Chalk-Plattform nicht erreichbar sind, mit Ausnahme der in Ziffer 8.4 genannten Zeiträume.

8.3. Wartungsarbeiten an der Chalk-Plattform werden, soweit erforderlich, im Wartungsfenster gemäß Ziffer 2.27 durchgeführt und mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform (insbesondere per Statusseite, Chalk Account oder E-Mail) angekündigt. Zeiträume innerhalb angekündigter Wartungsfenster zählen nicht als Ausfallminuten.

8.4. Folgende Zeiträume werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht als Ausfallminuten gewertet:

  • (a)Zeiträume innerhalb angekündigter Wartungsfenster gemäß Ziffer 8.3;
  • (b)Zeiträume, in denen die Nichterreichbarkeit auf Höherer Gewalt beruht;
  • (c)Zeiträume, in denen die Nichterreichbarkeit auf einem Ausfall wesentlicher Drittanbieter (insbesondere Hosting-Provider, Zahlungs-, Telekommunikations- oder KI-Dienstleister) beruht, der außerhalb der Kontrolle von Chalk liegt und auch durch zumutbare Vorsorgemaßnahmen nicht verhindert werden konnte; dies gilt nicht für Ausfälle innerhalb der gewählten Cloud-Region des Hosting-Providers, soweit Chalk diese durch Multi-Region- oder vergleichbare Architekturen hätte verhindern können und dies im Vertrag ausdrücklich zugesagt ist;
  • (d)Zeiträume, in denen die Nichterreichbarkeit auf einer vom Kunden zu vertretenden Ursache beruht, insbesondere auf einer fehlerhaften Konfiguration durch den Kunden, auf einer vom Kunden eingesetzten inkompatiblen Drittanbieter-Software oder Hardware, oder auf Angriffen Dritter, die durch unzureichende Schutzvorkehrungen des Kunden ermöglicht wurden.

8.5. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat die in Ziffer 8.2 zugesagten 99,0 %, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift auf die für diesen Kalendermonat anteilig anfallende Basisvergütung der betroffenen Module („Service Credits") nach folgender Staffelung:

Verfügbarkeit im KalendermonatService Credit
≥ 98,0 % und < 99,0 %5 % der Basisvergütung des betroffenen Monats
≥ 95,0 % und < 98,0 %10 % der Basisvergütung des betroffenen Monats
< 95,0 %20 % der Basisvergütung des betroffenen Monats

Service Credits sind in einem Kalendermonat insgesamt auf maximal 30 % der für diesen Monat anteilig anfallenden Basisvergütung begrenzt.

8.6. Der Anspruch auf Service Credits ist vom Kunden in Textform und unter Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des betreffenden Kalendermonats geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch. Die Verrechnung der Service Credits erfolgt mit der nächsten fälligen Rechnung an den Kunden.

8.7. Service Credits sind die alleinige Rechtsfolge einer Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden) Abweichendes vorsehen oder die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 6.4 vorliegen.

9. Support

9.1. Chalk erbringt im Rahmen des Vertrags Supportleistungen zur Annahme, Analyse und Behebung von Mängeln und Störungen der Chalk-Plattform sowie zur Anwenderunterstützung bei der bestimmungsgemäßen Nutzung. Beratungsleistungen über die Unterstützung bei der bestimmungsgemäßen Nutzung hinaus, insbesondere fachliche, betriebswirtschaftliche oder technische Beratung, sind nicht Bestandteil des Supports und werden gesondert nach den Regelungen in Teil 6 dieser AGB vereinbart.

9.2. Supportleistungen werden innerhalb der Servicezeit gemäß Ziffer 2.19 erbracht.

9.3. Der Zugang zum Support erfolgt über das von Chalk bereitgestellte Ticketsystem. Mängel- und Störungsmeldungen sind ausschließlich über das Ticketsystem zu übermitteln, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung.

9.4. Nach Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelmeldung gemäß Ziffer 7.11 beginnt Chalk innerhalb der nachfolgend genannten Reaktionszeiten mit der Bearbeitung. Die Reaktionszeit umfasst nicht die Behebung des Mangels.

Mängelklasse (Ziffer 2.15)Reaktionszeit
Kritisch (betriebsverhindernd)2 Stunden, täglich (Mo–So) innerhalb der erweiterten Servicezeit von 12:00 bis 20:00 Uhr (MEZ/MESZ)
Erheblich (betriebsbehindernd)1 Arbeitstag innerhalb der Servicezeit (Ziffer 2.19)
Leicht5 Arbeitstage innerhalb der Servicezeit (Ziffer 2.19)

9.5. Die Zuordnung eines gemeldeten Mangels zu einer Mängelklasse erfolgt durch Chalk unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden. Ist der Kunde mit der Zuordnung nicht einverstanden, kann er eine abweichende Zuordnung verlangen; die Bearbeitung erfolgt bis zur Klärung auf Grundlage der ursprünglichen Zuordnung durch Chalk. Stellt sich die abweichende Forderung des Kunden im Nachhinein als unbegründet heraus, kann Chalk den hierdurch entstandenen Mehraufwand zusätzlich vergüten lassen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

9.6. Über die Bearbeitung von Mängeln informiert Chalk den Kunden über das Ticketsystem.

10. Mängelhaftung

10.1. Die Chalk-Plattform wird dem Kunden im Rahmen eines Mietverhältnisses gemäß §§ 535 ff. BGB zur Nutzung überlassen. Die Mängelhaftung von Chalk richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist.

10.2. Die Einteilung von Mängeln in Mängelklassen ergibt sich aus Ziffer 2.15. Mängel werden von Chalk im Rahmen der Supportleistungen gemäß Ziffer 9 bearbeitet. Bei kritischen und erheblichen Mängeln stellt Chalk dem Kunden, soweit möglich und zumutbar, eine Umgehungslösung zur Verfügung, bis die endgültige Behebung des Mangels erfolgt.

10.3. Sachmängel behebt Chalk durch Nacherfüllung. Hierzu beseitigt Chalk nach ihrer Wahl entweder den Mangel selbst, oder stellt eine mangelfreie Version der betroffenen Funktionalität bzw. des betroffenen Moduls zur Verfügung. Voraussetzung ist die Reproduzierbarkeit oder anderweitige Feststellbarkeit des Mangels.

10.4. Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Chalk-Plattform zu einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck eingesetzt, eigenmächtige Eingriffe in die Chalk-Plattform vorgenommen, die Chalk-Plattform mit inkompatibler Drittanbieter-Software oder -Hardware kombiniert oder seine Mitwirkungs- und Beistellungspflichten gemäß Ziffer 7 verletzt hat, und dieses Verhalten für den Mangel ursächlich ist.

10.5. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

10.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Personenschäden, übernommenen Garantien sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Haftung

11.1. Chalk haftet unbeschränkt für Schäden, die

  • (a)auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Chalk, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • (b)aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren;
  • (c)auf einer von Chalk arglistig verschwiegenen oder vertraglich übernommenen Garantie beruhen; oder
  • (d)Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Chalk nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3. Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden je Kalenderjahr die einfache Jahresnettovergütung des Kunden, höchstens jedoch 50.000,00 EUR beträgt. Diese Begrenzung gilt nicht für die in Ziffer 11.1 genannten Haftungsfälle.

11.4. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare Schäden (Folgeschäden) ausgeschlossen.

11.5. Für den Verlust von Daten haftet Chalk nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in Höhe desjenigen Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung des Kunden gemäß Ziffer 7.6 entstanden wäre. Hat der Kunde seine Datensicherungspflichten verletzt, ist die Haftung von Chalk für Datenverlust insoweit weitergehend ausgeschlossen, als der Datenverlust bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre. Die Haftungsbegrenzungen in den Ziffern 11.2 und 11.3 bleiben unberührt.

11.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Chalk.

11.7. Ansprüche des Kunden auf Service Credits gemäß Ziffer 8.5 bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 11 unberührt.

12. Datenschutz

12.1. Soweit Chalk im Rahmen der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde im Rahmen seiner Verantwortlichkeit erhebt oder verarbeiten lässt (insbesondere Daten der Hallennutzer), ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Chalk ist insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach den Weisungen des Kunden auf Grundlage des AVV.

12.2. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geregelt, der zwischen den Parteien mit Vertragsschluss zustande kommt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV hat der AVV in allen die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffenden Fragen Vorrang.

12.3. Für die Erfüllung eigener gesetzlicher und vertraglicher Pflichten von Chalk gegenüber dem Kunden (insbesondere Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten) sowie für die Sicherstellung des Betriebs und der Sicherheit der Chalk-Plattform (insbesondere Protokolldaten, technische Logs, Missbrauchsabwehr) verarbeitet Chalk personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Informationen hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Chalk.

12.4. Chalk hostet die Chalk-Plattform auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Soweit Chalk im Rahmen der Leistungserbringung Sub-Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU/des EWR einsetzt, erfolgt der Datentransfer ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO. Dies erfolgt vorrangig durch Selbstzertifizierung des Empfängers nach dem EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023, 2023/1795). Ist eine solche Zertifizierung nicht oder nicht mehr verfügbar, erfolgt der Transfer auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss 2021/914) ergänzt um die jeweils erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

12.5. Die Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter sowie das Verfahren zur Information über Änderungen ergeben sich aus dem AVV.

13. Geheimhaltung

13.1. Chalk und der Kunde verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

13.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich Geschäftsgeheimnissen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), technischer und kaufmännischer Informationen, Quellcodes, Konfigurationen, Preise und Kundenlisten.

13.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • (a)der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren;
  • (b)nachweislich unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der anderen Partei entwickelt wurden;
  • (c)ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt geworden sind oder werden;
  • (d)aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind, wobei die empfangende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab informieren wird.

13.4. Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie zeitlich unbeschränkt, solange die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllt sind.

13.5. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und beauftragten Dritten in entsprechendem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichten.

13.6. Mit Beendigung des Vertrags wird jede Partei auf Verlangen der anderen Partei die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen mit vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Die in Teil 2 dieser AGB geregelten Bestimmungen zur Datenrückgabe und Datenlöschung bleiben unberührt.

14. Nutzungsrechte und Rechte an Kundeninhalten

14.1. Chalk räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Chalk-Plattform und der gebuchten Module für eigene geschäftliche Zwecke ein.

14.2. Alle Rechte an der Chalk-Plattform, den Modulen, der zugehörigen Dokumentation, den Schnittstellen sowie an dem zugrunde liegenden Quellcode und den dazugehörigen Marken, Kennzeichen und Logos verbleiben ausschließlich bei Chalk bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte.

14.3. Dem Kunden ist insbesondere untersagt:

  • (a)die Chalk-Plattform ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht ausdrücklich gesetzlich gestattet ist (§§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt);
  • (b)die Chalk-Plattform Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten, zu verleihen oder zu unterlizenzieren, soweit dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist;
  • (c)die Chalk-Plattform unter einer anderen Marke oder als „White Label" anzubieten oder die Hinweise auf Urheber- und Schutzrechte zu entfernen oder zu verändern;
  • (d)die Chalk-Plattform für die Entwicklung oder das Training konkurrierender Software oder Dienste zu nutzen.

14.4. Die Rechte an den vom Kunden in die Chalk-Plattform eingestellten oder über sie verarbeiteten Inhalten und Daten („Kundeninhalte") verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Chalk an den Kundeninhalten ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Verarbeitung ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Die Regelungen zum Datenschutz (Ziffer 12) und der AVV bleiben unberührt.

14.5. Soweit der Kunde Chalk Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder Feedback zur Chalk-Plattform übermittelt, ist Chalk berechtigt, diese unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt für die Weiterentwicklung der Chalk-Plattform und eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen. Eine Verpflichtung von Chalk zur Umsetzung von Feedback besteht nicht.

14.6. Chalk ist berechtigt, anonymisierte und/oder aggregierte Daten, die im Rahmen des Betriebs der Chalk-Plattform entstehen und die keine Rückschlüsse auf den Kunden, einzelne Hallennutzer oder identifizierbare Vorgänge zulassen, für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Chalk-Plattform, statistische Auswertungen, Benchmarking und Produktmarketing. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich der Anforderungen an eine wirksame Anonymisierung bleiben unberührt.

15. Nennung des Kunden als Referenz

15.1. Chalk ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken in eine Referenzliste auf der Chalk-Website sowie in vergleichbare Standard-Vertriebsmaterialien (Präsentationen, Onepager) aufzunehmen. Eine Nennung des Kunden in konkreten, individuellen Werbemaßnahmen, insbesondere in Case Studies, Pressemitteilungen, Testimonials oder Social-Media-Beiträgen mit Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

15.2. Der Kunde kann eine Referenznennung gemäß Ziffer 15.1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Chalk wird der Aufforderung binnen angemessener Frist nachkommen.

16. Änderungen dieser AGB

16.1. Chalk ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für laufende Verträge zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder zur Beseitigung von Auslegungszweifeln.

16.2. Chalk wird dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform ankündigen. Die Änderungsmitteilung muss die geänderten Bestimmungen im Wortlaut oder in einer für den Kunden ohne weiteres zugänglichen Form enthalten sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Kunden gemäß Ziffer 16.3 und die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs.

16.3. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB ab dem in der Änderungsmitteilung genannten Zeitpunkt als angenommen.

16.4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag mit den bisherigen Bestimmungen unverändert weiter. Chalk ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs außerordentlich aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform zu kündigen.

16.5. Nicht erfasst von der Zustimmungsfiktion nach Ziffer 16.3 sind Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Chalk verschieben, insbesondere Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung. Die Anpassung der Vergütung richtet sich ausschließlich nach Ziffer 5.9.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Höhere Gewalt. Beide Parteien sind für die Dauer eines Falles Höherer Gewalt von der Erbringung der hiervon betroffenen Leistungen befreit. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Beendigung der Höheren Gewalt in Textform informieren. Ziffer 6.4 (d) bleibt unberührt.

17.2. Mündliche Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Der Vorrang individueller Abreden bleibt hiervon unberührt.

17.3. Abtretung und Vertragsübertragung. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Chalk in Textform abtreten. Chalk ist berechtigt, einzelne Rechte oder den gesamten Vertrag auf mit Chalk verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. Im Übrigen wird Chalk den Kunden über eine beabsichtigte Übertragung rechtzeitig in Textform informieren; widerspricht der Kunde der Übertragung in Textform innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung, ist Chalk zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung berechtigt.

17.4. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke ergeben, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Schließung von Regelungslücken.

17.5. Anwendbares Recht. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

17.6. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Chalk ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Teil 2: Besondere Bestimmungen für die Chalk-Plattform

18. Bereitstellung der Chalk-Plattform

18.1. Chalk stellt dem Kunden die Chalk-Plattform für die Dauer des Vertrags als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Verantwortung für die für den Zugriff erforderliche Internet-Anbindung sowie die marktüblichen Hard- und Softwarekomponenten auf Kundenseite (insbesondere Endgeräte und aktuelle Browser) liegt beim Kunden.

18.2. Der Zugriff auf die Chalk-Plattform erfolgt browserbasiert oder, soweit von Chalk bereitgestellt und im Vertrag vereinbart, über programmatische Schnittstellen (APIs). Die jeweils unterstützten Browser-Versionen und Schnittstellen ergeben sich aus der Dokumentation.

18.3. Chalk entwickelt die Chalk-Plattform fortlaufend weiter. Aktualisierungen (insbesondere Funktionserweiterungen, Optimierungen, Sicherheits- und Mängelbehebungen) werden, soweit erforderlich, im Wartungsfenster gemäß Ziffer 2.27 automatisch eingespielt und stehen dem Kunden ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung, sofern sie zum Funktionsumfang der von ihm gebuchten Module gehören.

18.4. Chalk ist berechtigt, einzelne Funktionen der Chalk-Plattform unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, soweit dies nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der vertraglich vereinbarten Hauptleistung zum Nachteil des Kunden führt. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf in Textform angekündigt. Ziffer 16 dieser AGB (Änderungen dieser AGB) bleibt unberührt.

18.5. Die Bereitstellung neuer Module oder neuer Funktionen, die über den vereinbarten Funktionsumfang hinausgehen, begründet keinen Anspruch des Kunden auf deren Nutzung. Solche Module oder Funktionen sind, sofern überhaupt verfügbar, separat zu buchen und gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

19. Mandantenfähigkeit (Multi-Tenant)

19.1. Die Chalk-Plattform ist mandantenfähig ausgestaltet. Daten und Konfigurationen verschiedener Kunden werden technisch und organisatorisch voneinander getrennt verarbeitet. Ein Zugriff eines Kunden auf Daten oder Konfigurationen anderer Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht der jeweils andere Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat oder dies vertraglich vereinbart ist.

19.2. Die genaue Ausgestaltung der mandantenfähigen Trennung für die Standorte eines Kunden, insbesondere ob mehrere Standorte in einem gemeinsamen Tenant oder in jeweils eigenen Tenants abgebildet werden, ergibt sich aus dem Vertrag bzw. den vom Kunden vorgenommenen Konfigurationseinstellungen. Anpassungen der Tenant-Struktur nach Vertragsschluss bedürfen einer ausdrücklichen, gesonderten Vereinbarung zwischen Chalk und dem Kunden und werden gesondert vergütet.

19.3. Chalk ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die mandantenfähige Trennung sicherzustellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV.

20. Kundenkonfiguration, Kundeninhalte und Verantwortung des Kunden

20.1. Die Chalk-Plattform stellt dem Kunden Konfigurationsmöglichkeiten zur Anpassung an seine geschäftlichen Bedürfnisse zur Verfügung. Die Auswahl, Vornahme und Pflege der Konfigurationen obliegt ausschließlich dem Kunden. Chalk darf bei der Erbringung der Leistungen davon ausgehen, dass die vom Kunden gewählten Konfigurationen dessen geschäftlichen Anforderungen entsprechen.

20.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die in die Chalk-Plattform eingestellten Kundeninhalte, insbesondere für deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit. Dies umfasst auch die Sicherstellung der erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) sowie die Beachtung datenschutz-, wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben.

20.3. Der Kunde stellt sicher, dass die in die Chalk-Plattform eingestellten Kundeninhalte frei von Schadsoftware (insbesondere Viren, Würmer, Trojaner) sind und die Funktionsweise der Chalk-Plattform nicht beeinträchtigen.

20.4. Erlangt Chalk Kenntnis von offensichtlich rechtswidrigen Kundeninhalten oder von Kundeninhalten, die die Sicherheit oder Funktionsweise der Chalk-Plattform gefährden, ist Chalk berechtigt, diese Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu löschen und den Kunden hierüber zu informieren. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 6.4 unberührt.

20.5. Chalk übernimmt für die Kundeninhalte keine inhaltliche Verantwortung. Eine Überwachungspflicht von Chalk hinsichtlich der Kundeninhalte besteht nicht. § 7 Abs. 2 DDG sowie die Haftungsprivilegierung nach §§ 8 ff. DDG bleiben unberührt.

21. Beta-Funktionen

21.1. Chalk kann dem Kunden einzelne Funktionen, Module oder Features als Beta-Funktionen zur Erprobung bereitstellen. Beta-Funktionen sind als solche ausdrücklich gekennzeichnet (insbesondere durch die Bezeichnungen „Beta", „Preview", „Early Access" oder vergleichbar).

21.2. Beta-Funktionen werden „as is" und ohne Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit oder eines bestimmten Funktionsumfangs bereitgestellt. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 10 sowie die Verfügbarkeitszusage gemäß Ziffer 8 finden auf Beta-Funktionen keine Anwendung. Service Credits gemäß Ziffer 8.5 entstehen aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von Beta-Funktionen nicht.

21.3. Die Haftung von Chalk im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Beta-Funktionen ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen in Ziffer 11.1 (insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, Garantien, Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.

21.4. Chalk ist berechtigt, Beta-Funktionen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen. Eine Verpflichtung zur Überführung von Beta-Funktionen in den regulären Funktionsumfang der Chalk-Plattform besteht nicht.

21.5. Der Kunde ist gehalten, Beta-Funktionen nicht in geschäftskritischen oder produktionskritischen Workflows einzusetzen. Erfolgt ein Einsatz in solchen Workflows, geschieht dies auf eigene Gefahr des Kunden.

22. Modul Access — Hardware-Anbindung

22.1. Das Modul Access ermöglicht die Anbindung der Chalk-Plattform an vom Kunden bereitgestellte Zugangshardware (insbesondere Drehkreuze, Schlüsselkarten-Leser, Türschließsysteme, Self-Check-In-Terminals). Chalk steuert die Hardware ausschließlich über die jeweilige Steuerungssoftware des Hardware-Herstellers.

22.2. Die Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Hardware ergeben sich aus Ziffer 7.8. Sie umfassen insbesondere die Auswahl, Beschaffung, Installation, Wartung, Austausch und Aktualisierung der Hardware sowie die Sicherstellung der Kompatibilität mit der Chalk-Plattform.

22.3. Chalk stellt in der Dokumentation eine Übersicht der jeweils mit dem Modul Access kompatiblen Hardware sowie Hinweise zu deren Konfiguration zur Verfügung. Diese Übersicht hat empfehlenden Charakter und begründet keine Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften der dort genannten Hardware. Chalk übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder fortbestehende Kompatibilität der von Drittanbietern hergestellten oder vertriebenen Hardware.

22.4. Funktionsstörungen, die auf einer Inkompatibilität der vom Kunden eingesetzten Hardware, auf Mängeln der Hardware oder ihrer Steuerungssoftware, auf nicht erfolgten oder fehlerhaften Firmware-Aktualisierungen oder auf einer fehlerhaften Konfiguration der Hardware durch den Kunden beruhen, stellen keinen Mangel der Chalk-Plattform dar. Ansprüche des Kunden aus Mängelhaftung gegen Chalk sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

22.5. Ändert ein Hardware-Hersteller seine Steuerungssoftware oder seine Schnittstellen, ist Chalk berechtigt, die Anbindung an die betroffene Hardware anzupassen, einzuschränken oder einzustellen, soweit eine Anpassung nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Chalk wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren. Erweist sich die betroffene Hardware als dauerhaft nicht mehr mit der Chalk-Plattform kompatibel, hat der Kunde keinen Anspruch auf Wiederherstellung der Anbindung; ihm steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Moduls aus wichtigem Grund zu, soweit ihm die Fortsetzung des Vertrags ohne die betroffene Anbindung nicht zumutbar ist.

22.6. Wechselt der Kunde die eingesetzte Hardware, ist Chalk auf Verlangen des Kunden gegen gesonderte Vergütung zur Implementierung oder Anpassung der entsprechenden Anbindung bereit, soweit die neue Hardware grundsätzlich mit der Chalk-Plattform kompatibel ist. Ein Anspruch des Kunden auf Implementierung einer Anbindung an eine bestimmte Hardware besteht nicht.

23. Drittprodukte und Schnittstellen

23.1. Im Rahmen der Nutzung der Chalk-Plattform kann eine Anbindung an oder ein Zusammenwirken mit Produkten, Diensten oder Lösungen Dritter („Drittprodukte") erfolgen, insbesondere mit Buchhaltungssoftware, Zahlungsdienstleistern, Mailing-Diensten oder Hardware-Steuerungssoftware. Drittprodukte sind nicht Bestandteil der Chalk-Plattform.

23.2. Die Verantwortung für die Auswahl, Beschaffung, vertragliche Beziehung und Nutzung von Drittprodukten liegt ausschließlich beim Kunden. Chalk ist an Verträgen zwischen dem Kunden und Anbietern von Drittprodukten nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für Leistungen, Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der Drittprodukte.

23.3. Funktionsstörungen, die auf Mängeln, Ausfällen oder Änderungen der Drittprodukte oder ihrer Schnittstellen beruhen, stellen keinen Mangel der Chalk-Plattform dar. Ziffer 8.4 (c) (Verfügbarkeit) bleibt unberührt.

23.4. Die Bereitstellung von kundenspezifischen Schnittstellen zu Drittprodukten oder zu sonstigen IT-Systemen des Kunden ist nicht Bestandteil der Standardleistungen von Chalk. Sie kann im Rahmen des Moduls Integration gesondert vereinbart und vergütet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

24. Datenexport und Datenlöschung bei Vertragsende

24.1. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die in seinem Tenant gespeicherten Kundeninhalte über die hierfür in der Chalk-Plattform bereitgestellten Export-Funktionen jederzeit selbst exportieren. Form und Umfang der bereitgestellten Export-Funktionen ergeben sich aus der Dokumentation.

24.2. Mit Wirksamwerden der Beendigung des Vertrags sperrt Chalk den Zugang des Kunden zur Chalk-Plattform.

24.3. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Vertragsende in Textform verlangen, dass Chalk ihm die in seinem Tenant gespeicherten Kundeninhalte in einem maschinenlesbaren Format (CSV-Datei oder ein anderes von Chalk angebotenes gleichwertiges Format) zum Download bereitstellt. Der Export umfasst die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in der Chalk-Plattform vorhandenen Kundeninhalte, soweit ein Export technisch möglich ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

24.4. Über die in Ziffer 24.1 und 24.3 genannten Möglichkeiten hinausgehende Unterstützungsleistungen bei der Datenmigration, insbesondere die Aufbereitung der Kundeninhalte in einem vom Standardformat abweichenden Format, die Übertragung in ein bestimmtes Zielsystem oder die Unterstützung bei der Konfiguration eines Folgesystems, sind nicht Bestandteil der Standardleistungen von Chalk. Sie können gegen gesonderte Vergütung im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung beauftragt werden.

24.5. Nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 24.3 ist Chalk berechtigt, die im Tenant des Kunden gespeicherten Kundeninhalte zu löschen. Bestehen gesetzliche, insbesondere handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten, ist Chalk berechtigt, die hiervon betroffenen Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weiterhin aufzubewahren und verarbeitet sie für die Dauer der Aufbewahrung ausschließlich zu diesem Zweck.

24.6. Die Bestimmungen des AVV zur Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten bleiben unberührt und haben bei Widersprüchen zu dieser Ziffer 24 Vorrang.

Teil 3: Besondere Bestimmungen für POS und Zahlungsabwicklung

25. Module Core POS und Core Online

25.1. Das Modul Core POS stellt dem Kunden Funktionen für das Kassen- und Vor-Ort-Geschäft zur Verfügung, insbesondere Kunden- und Benutzerverwaltung, Produktverwaltung, Verkaufsabwicklung am physischen Kassenplatz, Buchung wiederkehrender Mitgliedschaften, Anbindung an Zahlungsanbieter sowie Reporting- und Analysefunktionen.

25.2. Das Modul Core Online stellt dem Kunden Funktionen für die Abwicklung von Buchungsvorgängen über Online-Kanäle zur Verfügung, insbesondere die online-basierte Buchung von Mitgliedschaften, Kursen, Tageseintritten und Produkten sowie die Anbindung an Zahlungsanbieter.

25.3. Der konkrete Funktionsumfang der Module ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.

26. Kassensicherheit, Belegausgabe und steuerrechtliche Compliance

26.1. Soweit der Kunde das Modul Core POS einsetzt, stellt Chalk Funktionen zur Unterstützung der Anforderungen der Abgabenordnung an elektronische Kassensysteme bereit, insbesondere die Anbindung an eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) im Sinne von § 146a AO und der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) sowie die Erstellung von Belegen nach § 146a Abs. 2 AO.

26.2. Die Auswahl, Beschaffung und der Vertragsabschluss mit dem TSE-Anbieter erfolgt im Rahmen des im Vertrag vereinbarten Modells. Soweit der Vertrag keine abweichende Regelung enthält, ist der Kunde selbst Vertragspartner des TSE-Anbieters; Chalk stellt insoweit ausschließlich die technische Anbindung im Modul Core POS bereit.

26.3. Die Einhaltung der den Kunden treffenden steuer- und kassenrechtlichen Pflichten obliegt ausschließlich dem Kunden. Dies umfasst insbesondere:

  • (a)die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO;
  • (b)die Beleg- und Aufzeichnungspflichten nach § 146a AO und der GoBD;
  • (c)die Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO;
  • (d)die Belegausgabepflicht im einzelnen Geschäftsvorfall;
  • (e)die Bereitstellung der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) im Rahmen einer Außenprüfung.

Chalk übernimmt keine steuerliche oder steuerberatende Beratung des Kunden. Der Kunde wird sich bei Bedarf eigenverantwortlich an einen Steuerberater wenden.

26.4. Chalk gewährleistet, dass die im Modul Core POS bereitgestellten technischen Funktionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geeignet sind, eine den Anforderungen der KassenSichV genügende Anbindung an eine zertifizierte TSE zu ermöglichen, soweit der Kunde diese Funktionen vertragsgemäß nutzt und seinen Pflichten gemäß Ziffer 26.3 nachkommt. Eine darüber hinausgehende Zusicherung der vollständigen kassenrechtlichen Compliance des Kassensystems des Kunden — insbesondere im Hinblick auf die konkrete Konfiguration, Bedienung und Anwendung durch den Kunden — wird nicht abgegeben.

27. Zahlungsabwicklung und Modul Pay

27.1. Im Rahmen der Module Core POS, Core Online und gegebenenfalls weiterer Module ermöglicht die Chalk-Plattform die Anbindung an Zahlungsanbieter (Payment Service Provider, kurz „Zahlungsanbieter"). Welche Zahlungsanbieter standardmäßig angebunden sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Dokumentation. Die Anbindung eines vom Kunden bereitgestellten, nicht standardmäßig unterstützten Zahlungsanbieters erfolgt nach gesonderter Vereinbarung im Rahmen des Moduls Integration.

27.2. Die Vertragsbeziehung zur Abwicklung der Zahlungen kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Zahlungsanbieter zustande, soweit nicht ausnahmsweise und ausdrücklich im Vertrag eine abweichende Regelung getroffen ist. Der Kunde tritt in der Zahlungsabwicklung gegenüber dem Zahlungsanbieter und gegenüber dem Endkunden (Hallennutzer) als Akzeptanzpartner und Vertragspartner auf.

27.3. Soweit der Kunde als Akzeptanzpartner auftritt:

  • (a)ist Chalk technischer Dienstleister im Sinne der einschlägigen Ausnahmevorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste; Chalk gelangt zu keinem Zeitpunkt in den Besitz der vom Endkunden an den Kunden zu leistenden Geldbeträge;
  • (b)übernimmt der Kunde die volle Verantwortung gegenüber dem Endkunden für die Zahlungsabwicklung, einschließlich der Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag mit dem Zahlungsanbieter (insbesondere PCI-DSS-Compliance auf Akzeptanzpartner-Seite, Sorgfaltspflichten, gesetzliche Informationspflichten);
  • (c)obliegen Rückerstattungen (Refunds), die Bearbeitung von Rücklastschriften und Rückbuchungen (Chargebacks) sowie Streitfälle (Disputes) zwischen dem Kunden und dem Endkunden ausschließlich dem Kunden; Chalk wirkt hierbei nur im Rahmen der bereitgestellten Funktionen der Chalk-Plattform unterstützend mit.

27.4. Modul Pay — Anbindungsmodelle. Bei Buchung des Moduls Pay ermöglicht Chalk dem Kunden die Zahlungsabwicklung über einen mit Chalk verbundenen Zahlungsanbieter zu im Vertrag bzw. in einer gesonderten Preisliste ausgewiesenen Konditionen. Chalk erbringt selbst keinen Zahlungsdienst im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), soweit nicht ausdrücklich nach Buchstabe (b) etwas anderes vereinbart ist. Die Abwicklung erfolgt nach Maßgabe des Vertrags in einem der folgenden Modelle:

  • (a)Split-Payment über einen mit Chalk verbundenen Zahlungsdienstleister: Die Zahlungen der Endkunden werden über eine Plattform-Lösung eines mit Chalk verbundenen Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe Connect oder vergleichbar) abgewickelt. Der Kunde wird beim Zahlungsdienstleister als sogenannter „Connected Account" (oder vergleichbar) eigenständig vertraglich angebunden. Vertragspartner des Endkunden bleibt der Kunde; Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters ist ebenfalls der Kunde im Rahmen der für den Connected Account geltenden Bedingungen. Chalk wirkt in diesem Modell ausschließlich als technischer Dienstleister im Sinne der einschlägigen Ausnahmevorschriften des ZAG und gelangt zu keinem Zeitpunkt in den Besitz der vom Endkunden zu leistenden Geldbeträge.
  • (b)Eigengeschäft durch Chalk (Merchant-of-Record-Modell): Chalk tritt gegenüber dem Endkunden im eigenen Namen als Händler der vom Kunden bereitgestellten Leistungen auf. Die rechtliche Ausgestaltung der zugrunde liegenden Beziehung zwischen Chalk und dem Kunden (insbesondere Vermittlungs-, Kommissions- oder Reseller-Modell) sowie die Abrechnung gegenüber dem Kunden ergeben sich aus einer hierzu gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung. Dieses Modell setzt das Bestehen der hierfür ggf. erforderlichen aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse oder die Inanspruchnahme einer einschlägigen Ausnahme- oder Vertreterstellung nach dem ZAG auf Seiten von Chalk voraus und kommt nur zur Anwendung, soweit es zwischen Chalk und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wird.

Welches Anbindungsmodell zur Anwendung kommt, ergibt sich aus dem Vertrag. Im Modell (a) ist und bleibt der Kunde Vertragspartner des Endkunden im Hinblick auf die zu erbringende Leistung; im Modell (b) ist Chalk Vertragspartner des Endkunden im Hinblick auf die vom Endkunden bezogene Leistung. Die übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 27, insbesondere Ziffer 27.3, gelten für das Modell (a); für das Modell (b) gelten die in der gesonderten Vereinbarung nach Buchstabe (b) getroffenen Regelungen.

27.5. Gebühren und Entgelte des Zahlungsanbieters für die Zahlungsabwicklung trägt der Kunde nach Maßgabe seines Vertrags mit dem Zahlungsanbieter. Soweit Chalk im Rahmen des Moduls Pay vergünstigte Konditionen vermittelt, erfolgt die Abrechnung dieser Konditionen nach Maßgabe des Vertrags. Chalk kann von Zahlungsanbietern Vermittlungs- oder Bestandsprovisionen erhalten; eine gesonderte Vergütungspflicht des Kunden hierfür besteht nicht.

27.6. Chalk übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Vertragsbedingungen der Zahlungsanbieter. Ausfälle oder Funktionsstörungen auf Seiten des Zahlungsanbieters stellen keinen Mangel der Chalk-Plattform dar; Ziffer 8.4 (c) sowie Ziffer 23.3 bleiben unberührt.

Teil 4: Besondere Bestimmungen für den E-Mail-Versand

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Teilen 1 und 2 dieser AGB, soweit der Kunde die Chalk-Plattform für den Versand von E-Mails an Hallennutzer oder sonstige Empfänger nutzt.

28. Funktionsumfang

28.1. Die Chalk-Plattform ermöglicht dem Kunden im Rahmen der gebuchten Module den Versand von Transaktions-E-Mails an Hallennutzer und sonstige im Tenant des Kunden hinterlegte Empfänger. Transaktions-E-Mails sind solche E-Mails, deren Versand sich aus der Erfüllung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Empfänger oder aus vorvertraglichen Maßnahmen ergibt, insbesondere Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Passwort-Zurücksetzungen, Benachrichtigungen über Vertragsänderungen sowie sicherheits- oder vertragsrelevante Mitteilungen.

28.2. Der eigenständige Versand werblicher E-Mails im Sinne des § 7 UWG (insbesondere Newsletter, Angebots-Mailings, Cross-Selling-Mitteilungen) durch die Chalk-Plattform ist vom Funktionsumfang in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht umfasst.

28.3. Chalk bietet dem Kunden im Rahmen des Vertrags die Anbindung der Chalk-Plattform an ein vom Kunden bereitgestelltes Newsletter- oder E-Mail-Marketing-Tool an (z. B. Mailchimp, Brevo, CleverReach oder vergleichbar). Im Rahmen dieser Anbindung werden vom Kunden ausgewählte Empfängerdaten aus dem Tenant des Kunden an das jeweilige Tool übergeben. Es gilt:

  • (a)Die Auswahl, der Vertragsabschluss und die Nutzung des Newsletter- oder Marketing-Tools sowie der Versand der werblichen E-Mails erfolgen durch den Kunden über das jeweilige Tool, nicht über die Chalk-Plattform. Vertragspartner des Tool-Anbieters ist der Kunde; Chalk ist an dieser Vertragsbeziehung nicht beteiligt.
  • (b)Chalk wirkt im Rahmen der Anbindung ausschließlich als technische Schnittstelle zur Übergabe der vom Kunden ausgewählten Empfängerdaten und, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, als Auftragsverarbeiter des Kunden im Sinne der Ziffer 12 dieser AGB und des AVV.
  • (c)Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an werbliche E-Mails, insbesondere des § 7 UWG und der DSGVO, einschließlich der Einholung und Dokumentation erforderlicher Einwilligungen sowie der Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Der Kunde stellt zudem die datenschutzrechtlich ordnungsgemäße Ausgestaltung der Datenübergabe an den Tool-Anbieter sicher, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Auftragsverarbeitungsverträge zwischen dem Kunden und dem Tool-Anbieter.

28.4. Der konkrete Funktionsumfang (insbesondere die zur Verfügung stehenden E-Mail-Vorlagen, Anpassungsmöglichkeiten, Versand-Mengenkontingente und unterstützten Newsletter-Tools) ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

29. Versanddomain und Absenderidentität

29.1. Transaktions-E-Mails der Chalk-Plattform werden für jeden Standort des Kunden über eine von Chalk vergebene Subdomain (kurz „Standort-Subdomain") im Format [Standortname].[Chalk-Apex-Domain], zum Beispiel „kletterhalle123.chalk-pro.de", versendet. Die Standort-Subdomain wird je Standort einmalig vergeben.

29.2. Der Standortname als Bestandteil der Standort-Subdomain wird vom Kunden vorgeschlagen. Chalk übernimmt den vorgeschlagenen Standortnamen, sofern er:

  • (a)auf der Chalk-Plattform noch nicht vergeben ist;
  • (b)den technischen Anforderungen an einen Domain-Namen entspricht, insbesondere ausschließlich Kleinbuchstaben, Ziffern und Bindestriche enthält, höchstens 63 Zeichen umfasst sowie weder mit einem Bindestrich beginnt noch endet;
  • (c)keine offensichtlichen Rechte Dritter, insbesondere keine Marken- oder Namensrechte, verletzt; und
  • (d)nicht gegen allgemeine Anstandsregeln oder berechtigte Interessen anderer Kunden von Chalk verstößt.

Erfüllt der vorgeschlagene Standortname diese Anforderungen nicht, fordert Chalk den Kunden zur Vorlage eines neuen Vorschlags auf.

29.3. Die Auswahl der jeweiligen Chalk-Apex-Domain obliegt Chalk. Chalk ist berechtigt, die Chalk-Apex-Domain mit angemessenem Vorlauf zu ändern, soweit Chalk dem Kunden vor der Änderung die für eine Anpassung des Versands notwendige technische Information bereitstellt.

29.4. Chalk verantwortet die technische Bereitstellung der Standort-Subdomain einschließlich der für Reputation und Zustellbarkeit erforderlichen DNS-Einträge (insbesondere SPF, DKIM und DMARC).

29.5. Im inhaltlichen Außenverhältnis tritt der Kunde gegenüber dem Empfänger als Absender der Transaktions-E-Mails auf. Die technische Absenderadresse weist eine Standort-Subdomain von Chalk aus. Chalk wirkt bei der technischen Bereitstellung des Versands ausschließlich als technischer Dienstleister bzw., soweit es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt, als Auftragsverarbeiter im Sinne der Ziffer 12 dieser AGB und des AVV.

29.6. Eine Änderung des einmal vergebenen Standortnamens ist nach erfolgter Vergabe nur ausnahmsweise im Einvernehmen mit Chalk und gegen Erstattung des damit verbundenen Aufwands möglich. Chalk wird einer berechtigten Änderungsanfrage des Kunden bei wichtigem Grund (z. B. Umfirmierung, Namens- oder Markenkonflikt) im billigen Ermessen zustimmen.

30. Pflichten des Kunden

30.1. Inhalte. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte der versendeten E-Mails. Er stellt sicher, dass die Inhalte:

  • (a)den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Pflichtangaben (z. B. Impressumspflicht, Identifizierung des Absenders);
  • (b)keine rechtswidrigen, irreführenden, beleidigenden, jugendgefährdenden oder anderweitig unzulässigen Aussagen enthalten;
  • (c)keine Schadsoftware oder schädlichen Links enthalten;
  • (d)keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzen.

30.2. Empfängermanagement und Rechtsgrundlage. Der Kunde stellt sicher, dass für den Versand jeder einzelnen E-Mail an einen bestimmten Empfänger eine wirksame Rechtsgrundlage besteht, insbesondere Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Kunde verarbeitet ausschließlich Empfängerdaten, zu deren Verwendung er berechtigt ist; eine Übernahme oder Erweiterung von Empfängerlisten aus unzulässigen Quellen (insbesondere gekaufte oder gemietete Adresslisten) ist nicht zulässig.

30.3. Abbestellungen und Korrekturwünsche. Der Kunde bearbeitet Widersprüche, Bounces, Abbestellungen sowie sonstige Anliegen der Empfänger im Rahmen seiner datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich und stellt sicher, dass die hierauf bezogenen technischen Funktionen der Chalk-Plattform (insbesondere Suppression-Listen und Bounce-Handling) korrekt konfiguriert und gepflegt sind.

31. Zustellung, Reputation und Sperrungen

31.1. Chalk gewährleistet die ordnungsgemäße technische Übergabe der vom Kunden zum Versand beauftragten E-Mails an den eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter. Die tatsächliche Zustellung an den Empfänger sowie die Einsortierung in den Posteingang des Empfängers (insbesondere keine Einsortierung in Spam- oder Junk-Ordner) wird von Chalk nicht geschuldet, weil sie maßgeblich von Faktoren außerhalb der Kontrolle von Chalk abhängt, insbesondere von Empfänger-Mailservern sowie deren Filter- und Reputations-Mechanismen.

31.2. Chalk ist berechtigt, den Versand vorübergehend zu drosseln, zu unterbrechen oder zu sperren, soweit:

  • (a)Anhaltspunkte für eine nicht vertragsgemäße oder rechtswidrige Nutzung bestehen (insbesondere Spam-Versand, ungewöhnliche Versandmuster, hohe Bounce- oder Beschwerdequoten);
  • (b)die Reputation der Versandinfrastruktur oder anderer Kunden der Chalk-Plattform durch das Versandverhalten des Kunden gefährdet ist;
  • (c)der eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter eine entsprechende Maßnahme ergreift oder anordnet;
  • (d)Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Chalk Accounts oder der Versandinfrastruktur durch Dritte bestehen.

Chalk wird den Kunden, soweit nach den Umständen möglich und zumutbar, vor einer Sperrung informieren und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben. Bei akuter Gefährdung der Versandinfrastruktur oder Dritter ist Chalk zur sofortigen Sperrung berechtigt.

32. Sub-Auftragsverarbeitung

32.1. Chalk setzt für den E-Mail-Versand einen oder mehrere Sub-Auftragsverarbeiter ein. Der derzeit für den Versand eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter sowie etwaige Wechsel ergeben sich aus der im AVV geführten Sub-Auftragsverarbeiter-Liste.

32.2. Die Nutzungsbedingungen und Acceptable Use Policies des jeweiligen Sub-Auftragsverarbeiters sind vom Kunden zu beachten, soweit Chalk ihm diese zugänglich macht oder soweit der Kunde aufgrund seines Versandverhaltens vernünftigerweise damit rechnen muss, dass solche Bedingungen Anwendung finden.

33. Folgen von Verstößen und Freistellung

33.1. Bei Verstößen des Kunden gegen die Pflichten dieses Teils 4 ist Chalk neben den in Ziffer 31.2 genannten Maßnahmen berechtigt, weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen, insbesondere die Sperrung der Standort-Subdomain für den Versand über die Chalk-Plattform oder die Mitteilung an den eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter. Wesentliche oder trotz Abmahnung wiederholte Verstöße berechtigen Chalk zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 6.4.

33.2. Freistellung. Der Kunde stellt Chalk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen die Pflichten dieses Teils 4, insbesondere wegen rechtswidriger oder unverlangter E-Mails (Spam), wettbewerbswidriger Werbung, Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten oder Verstößen gegen die DSGVO, gegen Chalk geltend machen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, einschließlich Abmahnkosten und gerichtlich festgesetzter Kostenerstattungen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Teil 5: Besondere Bestimmungen für KI-Module

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Teilen 1 und 2 dieser AGB, soweit der Kunde KI-gestützte Module der Chalk-Plattform (AI Assistent, AI Call, AI Bot) bucht und nutzt.

34. Allgemeine Bestimmungen für KI-Module

34.1. Funktionsweise. Die KI-Module der Chalk-Plattform basieren auf Modellen für maschinelles Lernen, insbesondere auf großen Sprachmodellen (Large Language Models) sowie auf Sprach- und Audioverarbeitungs-Modellen, die Chalk von externen Anbietern bezieht und in die Chalk-Plattform integriert. Welche Anbieter und Modelle im Einzelnen eingesetzt werden, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Dokumentation. Chalk ist berechtigt, eingesetzte Modelle und Anbieter aus sachlichem Grund (insbesondere Verfügbarkeit, Qualität, Kosten, regulatorische Anforderungen) zu wechseln; eine wesentliche Verschlechterung der vertraglich vereinbarten Hauptleistung zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

34.2. Probabilistische Natur, keine Erfolgsgarantie. KI-gestützte Funktionen liefern Ergebnisse auf Grundlage statistischer Verfahren. Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig, veraltet, irreführend oder unangemessen sein („Halluzinationen", „Bias"). Chalk übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Angemessenheit oder Eignung der von einem KI-Modul erzeugten Ausgaben für einen bestimmten Zweck. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 10 bleibt für die Funktion der Module als solche unberührt.

34.3. Verantwortung des Kunden für den Einsatz. Die Verantwortung für den Einsatz der KI-Module im Geschäftsbetrieb des Kunden, für die Überprüfung der erzeugten Ausgaben sowie für eine etwaige Weitergabe oder Verwendung der Ausgaben gegenüber Hallennutzern oder Dritten liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde wird die KI-Module nicht in einer Weise einsetzen, die die berechtigten Interessen Hallennutzer, sonstiger Dritter oder von Chalk verletzt.

34.4. Verbotene Nutzungen. Der Kunde wird die KI-Module insbesondere nicht einsetzen für:

  • (a)Zwecke, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act") verboten sind, insbesondere zur unterschwelligen Beeinflussung, zur Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, zum Social Scoring oder zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifikation außerhalb der dort genannten Ausnahmen;
  • (b)die Erzeugung, Verbreitung oder Verstärkung rechtswidriger, gewaltverherrlichender, diskriminierender, jugendgefährdender, beleidigender, irreführender oder sonst unzulässiger Inhalte;
  • (c)die Erstellung von Inhalten, die geeignet sind, Hallennutzer oder sonstige Dritte über die Identität ihres Gegenübers oder über wesentliche Eigenschaften eines angebotenen Produkts oder einer Leistung in unzulässiger Weise zu täuschen;
  • (d)die unautorisierte Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO;
  • (e)das Training oder die Entwicklung eigener oder fremder KI-Modelle, die mit Funktionen der Chalk-Plattform in Konkurrenz treten.

34.5. Transparenzpflichten des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die nach Art. 50 der KI-Verordnung gegenüber natürlichen Personen erforderlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz der KI-Module gegenüber Hallennutzern bzw. sonstigen betroffenen Personen erfüllt sind. Soweit Chalk hierfür technische Hilfsmittel (z. B. Hinweistexte) bereitstellt, befreit dies den Kunden nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung.

34.6. Datenverarbeitung durch Drittanbieter. Soweit für den Betrieb der KI-Module die Übermittlung von Daten an externe KI-Anbieter erforderlich ist, erfolgt diese als Sub-Auftragsverarbeitung im Sinne des AVV. Die jeweiligen Sub-Auftragsverarbeiter sowie etwaige Datentransfers in Drittländer im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO ergeben sich aus dem AVV. Chalk wählt die eingesetzten Anbieter unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen aus, einschließlich angemessener vertraglicher Bindungen, die eine Nutzung der vom Kunden bzw. dessen Hallennutzern stammenden Daten zu Trainings- oder anderen eigenen Zwecken des Anbieters ausschließen oder, soweit dies regulatorisch zulässig und mit dem Kunden vereinbart ist, nur in begrenztem Umfang gestatten.

34.7. Verfügbarkeit und Drittanbieter-Risiko. Die Verfügbarkeit der KI-Module hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der eingesetzten externen KI-Anbieter ab. Ausfälle oder Funktionsstörungen auf Seiten der externen KI-Anbieter, die außerhalb der Kontrolle von Chalk liegen, gelten als Ausfall eines wesentlichen Drittanbieters im Sinne von Ziffer 8.4 (c) und werden nicht als Ausfallminuten bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Chalk-Plattform berücksichtigt.

35. Modul AI Assistent

35.1. Das Modul AI Assistent stellt dem Kunden KI-gestützte Assistenzfunktionen im Verwaltungsbereich der Chalk-Plattform zur Verfügung, insbesondere zur Unterstützung bei der Erstellung von Texten, Auswertungen, Vorschlägen und Workflows.

35.2. Der AI Assistent ist ausschließlich für die interne Verwendung durch Mitarbeiter und Beauftragte des Kunden bestimmt. Ein Einsatz gegenüber Hallennutzern oder sonstigen externen Dritten erfolgt nur, soweit dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

35.3. Ergebnisse des AI Assistenten dienen der Unterstützung. Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor jeder Weiterverwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Eine ungeprüfte Übernahme von Ausgaben in geschäftskritische Vorgänge erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

36. Modul AI Call

36.1. Das Modul AI Call stellt dem Kunden KI-gestützte Sprach- und Telefoniefunktionen zur Verfügung, insbesondere zur Annahme eingehender Anrufe von Hallennutzern, zur Beantwortung von Standardanfragen, zur Terminvereinbarung oder Buchungsabwicklung sowie zur Weiterleitung an Mitarbeiter des Kunden. Das Modul kann auf Sprachsynthese- und Sprachverarbeitungs-Modellen externer Anbieter (insbesondere ElevenLabs oder vergleichbar) basieren.

36.2. Transparenz gegenüber Anrufern. Der Kunde stellt sicher, dass natürliche Personen, mit denen das Modul AI Call interagiert, zu Beginn des Gesprächs in klarer und unmissverständlicher Weise darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 der KI-Verordnung). Die Bereitstellung einer technischen Funktion zur Wiedergabe eines entsprechenden Hinweistexts durch Chalk befreit den Kunden nicht von der inhaltlichen Verantwortung für deren ordnungsgemäße Konfiguration und Verwendung.

36.3. Aufzeichnung und Transkription von Telefongesprächen. Eine Aufzeichnung und/oder automatisierte Transkription von Telefongesprächen ist nur zulässig, soweit eine wirksame Rechtsgrundlage hierfür besteht, insbesondere eine ausdrückliche, vorherige Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer. Der Kunde stellt sicher, dass eine etwaige Aufzeichnung und/oder Transkription von Telefongesprächen ausschließlich in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO) sowie unter Beachtung der strafrechtlichen Vorgaben (insbesondere § 201 StGB — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) erfolgt. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass Gesprächsteilnehmer vor Beginn der inhaltlichen Gesprächsführung über die Aufzeichnung bzw. Transkription informiert werden und der Fortführung des Gesprächs in einer den Anforderungen der DSGVO genügenden Weise zustimmen können. Soweit Chalk hierfür technische Hilfsmittel (z. B. Einleitungstexte, Opt-Out-Mechanismen) bereitstellt, befreit dies den Kunden nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung.

36.4. Anwendungsbereich. Das Modul AI Call ist nicht für sicherheits- oder lebenskritische Anwendungen geeignet. Insbesondere ist das Modul nicht dafür geeignet, Notfälle, medizinische Notlagen oder vergleichbare zeitkritische Ereignisse zu erkennen oder zu bearbeiten. Der Kunde wird sicherstellen, dass im Bedarfsfall der Kontakt zu einer geeigneten menschlichen Anlaufstelle hergestellt werden kann und Anrufer hierauf hingewiesen werden.

36.5. Telekommunikationsrechtliche Pflichten. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit dem Einsatz des Moduls AI Call telekommunikationsrechtliche Anzeige-, Genehmigungs- oder Informationspflichten treffen, obliegt deren Erfüllung ausschließlich dem Kunden. Die zur Anbindung des Moduls AI Call erforderliche Rufnummer oder SIP-Anbindung wird vom Kunden bereitgestellt, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

36.6. Vergütung. Die Vergütung des Moduls AI Call setzt sich, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, aus einer Basisvergütung sowie einer verbrauchsabhängigen Vergütung nach Maßgabe der tatsächlichen Nutzung (insbesondere Anzahl der bearbeiteten Anrufe, Gesprächsdauer, eingesetzte Modellminuten) gemäß Ziffer 5.1 zusammen.

37. Modul AI Bot

37.1. Das Modul AI Bot stellt dem Kunden einen KI-Chatbot zur Verfügung, der gegenüber Hallennutzern und sonstigen externen Dritten (insbesondere über die Website des Kunden) eingesetzt werden kann und der auf eine vom Kunden hinterlegte Wissensdatenbank zugreift. Der AI Bot kann auf großen Sprachmodellen externer Anbieter basieren.

37.2. Wissensdatenbank. Auswahl, Pflege, Aktualisierung und Rechtmäßigkeit der vom Kunden für den AI Bot bereitgestellten Wissensdatenbank obliegen ausschließlich dem Kunden. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass er an den Inhalten der Wissensdatenbank über die für deren Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dass die Wissensdatenbank keine rechtswidrigen, irreführenden oder anderweitig unzulässigen Inhalte enthält.

37.3. Transparenz gegenüber Nutzern. Der Kunde stellt sicher, dass natürliche Personen, mit denen der AI Bot interagiert, in klarer und unmissverständlicher Weise darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 der KI-Verordnung). Soweit Chalk hierfür technische Hilfsmittel (z. B. Hinweistexte im Chatfenster) bereitstellt, befreit dies den Kunden nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung.

37.4. Inhalt der Antworten. Der AI Bot kann auf Grundlage der Wissensdatenbank und seines zugrunde liegenden Sprachmodells Antworten generieren, die über den Inhalt der Wissensdatenbank hinausgehen, davon abweichen oder diesen unvollständig wiedergeben. Der Kunde ist sich dieses Umstands bewusst und wird den AI Bot nicht in Anwendungsfeldern einsetzen, in denen unrichtige oder unvollständige Antworten zu erheblichen Nachteilen für Hallennutzer oder sonstige Dritte führen können (insbesondere Rechts-, Gesundheits- oder Sicherheitsfragen).

37.5. Verbreitung des AI Bots. Der Kunde stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass der AI Bot ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Anwendungsbereiche zugänglich ist und nicht zu Zwecken außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung missbraucht wird.

Teil 6: Besondere Bestimmungen für Onboarding, Beratung und Schulungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Teilen 1 und 2 dieser AGB, soweit der Kunde Onboarding-, Beratungs- oder Schulungsleistungen von Chalk in Anspruch nimmt.

38. Vertragsgegenstand und Charakter der Dienstleistungen

38.1. Art, Umfang und Gegenstand der von Chalk zu erbringenden Onboarding-, Beratungs- und Schulungsleistungen ergeben sich aus dem Vertrag.

38.2. Diese Leistungen werden von Chalk als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB erbracht. Werkvertragliche Leistungen mit Erfolgsbezug oder eine Garantie für ein bestimmtes Arbeitsergebnis sind nicht geschuldet. Die Projektverantwortung sowie die Verantwortung für die Erreichung der vom Kunden mit der Inanspruchnahme der Leistungen verbundenen Ziele liegen ausschließlich beim Kunden.

38.3. Chalk erbringt die Leistungen durch hierfür qualifizierte Personen. Die mit der Leistungserbringung befassten Personen werden von Chalk ausgesucht; der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen. Chalk bestimmt nach billigem Ermessen die Art und Weise der Leistungserbringung sowie den hierfür erforderlichen Personaleinsatz.

38.4. Die von Chalk eingesetzten Personen begründen kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch nicht soweit sie ihre Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Der Kunde stellt sicher, dass die von Chalk eingesetzten Personen nicht in die betrieblichen Abläufe des Kunden eingegliedert werden und dass ihnen gegenüber keine Weisungen erteilt werden, die über die zur Leistungserbringung erforderliche fachliche Abstimmung hinausgehen.

39. Onboarding

39.1. Im Rahmen des Onboardings unterstützt Chalk den Kunden bei der erstmaligen Einrichtung und Inbetriebnahme der Chalk-Plattform und der gebuchten Module. Der konkrete Umfang des Onboardings ergibt sich aus dem Vertrag und kann insbesondere die Einrichtung des Tenants, die Übernahme von Stammdaten aus Vorsystemen sowie eine Einführungs-Schulung der Mitarbeiter des Kunden umfassen.

39.2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus Ziffer 7. Über diese hinaus gilt: Der Kunde stellt Chalk die für die Datenübernahme erforderlichen Daten und Dateien in einem zwischen den Parteien abgestimmten Format und in vereinbarter Qualität rechtzeitig zur Verfügung. Aufbereitung, Bereinigung und Vorvalidierung der zu migrierenden Daten obliegen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dem Kunden.

39.3. Verzögert sich das Onboarding aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist Chalk berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben und einen hierdurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu vergüten.

40. Beratungsleistungen

40.1. Beratungsleistungen sind alle über die Unterstützung bei der bestimmungsgemäßen Nutzung der Chalk-Plattform hinausgehenden fachlichen, betriebswirtschaftlichen oder technischen Leistungen, insbesondere die Beratung zur Optimierung von Workflows, zur strategischen Nutzung der Module, zur Konfiguration komplexer Anwendungsfälle oder zur Anbindung an Drittsysteme.

40.2. Beratungsleistungen werden auf Grundlage eines im Vertrag vereinbarten Stunden- oder Tagekontingents oder nach tatsächlichem Aufwand erbracht. Ein vereinbartes Kontingent ist innerhalb des im Vertrag genannten Zeitraums (sofern nicht anders vereinbart: innerhalb eines Vertragsjahres) abzurufen; nicht abgerufene Anteile verfallen ohne Vergütungsersatz. Ein Übertrag auf nachfolgende Zeiträume erfolgt nicht.

40.3. Beratungsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Eine Mindestauftragszeit für die einzelne Inanspruchnahme von Beratungsleistungen besteht nicht, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

40.4. Auf Anfrage des Kunden stellt Chalk einmal pro Kalendermonat einen Bericht über die im Berichtsmonat erbrachten Beratungsleistungen mit Angabe der angefallenen Zeiten, einer stichwortartigen Tätigkeitsbeschreibung sowie — bei vereinbartem Kontingent — dem aktuellen Verbrauchsstand zur Verfügung.

40.5. Beauftragt der Kunde einen Dritten (z. B. eine Agentur oder einen externen Berater) mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, ist dieser Dritte nach vorheriger Mitteilung an Chalk in Textform berechtigt, ein vom Kunden vereinbartes Beratungskontingent abzurufen, soweit der Kunde dies dem Dritten ausdrücklich gestattet hat.

41. Schulungen

41.1. Chalk bietet Schulungen zur Nutzung der Chalk-Plattform an, die als Präsenz-Schulungen (vor Ort oder per Videokonferenz) oder als asynchrone Online-Schulungen durchgeführt werden können. Inhalte, Dauer, Format, Voraussetzungen und Preise der jeweiligen Schulung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Schulungsbeschreibung von Chalk.

41.2. Die Anmeldung zu Präsenz-Schulungen erfolgt in Textform und ist mit Bestätigung durch Chalk verbindlich. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

41.3. Stornierung durch den Kunden:

  • (a)Bei Stornierung bis spätestens zehn Tage vor Beginn einer Präsenz-Schulung wird der vollständige Schulungspreis erstattet.
  • (b)Bei späterer Stornierung werden 50 % des Schulungspreises erstattet.
  • (c)Die Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Kunden ist bis zum Beginn der Schulung kostenfrei möglich.

41.4. Verschiebung oder Absage durch Chalk. Chalk ist berechtigt, eine Schulung bis spätestens zehn Tage vor Beginn ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. Hiernach sind Absagen oder Verschiebungen nur aus wichtigem Grund (insbesondere Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) möglich. Bereits gezahlte Schulungspreise werden im Fall einer Absage durch Chalk vollständig erstattet. Bei einer Verschiebung bleibt die Anmeldung des Kunden gültig; widerspricht der Kunde der Verschiebung innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung in Textform, wird der bereits gezahlte Schulungspreis erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur in den in Ziffer 11 dieser AGB genannten Fällen.

41.5. Rechte an Schulungsmaterialien. Alle Rechte an den von Chalk im Rahmen der Schulungen zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen (insbesondere Präsentationen, Handouts, Aufzeichnungen) verbleiben bei Chalk. Der Kunde sowie die Teilnehmer erhalten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Schulungsunterlagen für interne Zwecke. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und öffentliche Zugänglichmachung der Schulungsunterlagen sind ohne vorherige Zustimmung von Chalk in Textform nicht zulässig.

41.6. Online-Schulungen. Soweit Chalk asynchrone Online-Schulungen über eine vom Kunden zu nutzende Lernplattform anbietet, gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen der eingesetzten Lernplattform. Auf entsprechende Plattformen wird im Vertrag oder in der jeweiligen Schulungsbeschreibung hingewiesen.

42. Leistungsstörungen bei Dienstleistungen

42.1. Wird eine Onboarding-, Beratungs- oder Schulungsleistung von Chalk nicht vertragsgemäß erbracht und hat Chalk dies zu vertreten, ist Chalk verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine unverzügliche, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis erfolgte Rüge des Kunden in Textform.

42.2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von Chalk zu vertretenden Gründen auch innerhalb angemessener Frist ganz oder überwiegend nicht, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung über die betroffene Dienstleistung außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ergibt sich aus der nicht vertragsgemäßen Erbringung, dass dem Kunden die Fortsetzung des Vertrags insgesamt unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, kann er auch den Vertrag insgesamt außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

Stand: 05. Juni 2026